Mit dem Patienteneinverständnis gesundheitsbezogene Daten und übrigbleibende Proben für Forschung zu verwenden (Generalkonsent), können Forschende wichtige Fragen beantworten.
Bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sind in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht worden. Diese Entwicklung basiert auch auf dem langjährigen Engagement von Forschenden, Patientinnen und Patienten.
Im Laufe des Spitalaufenthaltes werden gesundheitsbezogene Daten erhoben und manchmal werden auch biologische Proben wie zum Beispiel Blut oder Gewebeproben entnommen. Mit der Einwilligung zur Weiterverwendung können die Daten und übriggebliebenen Proben zu Forschungszwecken weiterverwendet werden.
Zurzeit wird der Generalkonsent in der Lindenhofgruppe eingeführt.
Der Generalkonsent einfach erklärt:
Forschung heisst: Menschen suchen eine Lösung für ein bestimmtes Problem.
Die Forschung in der Medizin bedeutet zum Beispiel:
Viele verschiedene Menschen arbeiten in der Forschung.
Zum Beispiel:
• Ärztinnen und Ärzte
• Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Man sagt diesen Menschen: Forscherinnen und Forscher.
Damit diese Menschen forschen können, brauchen sie viele Informationen.
Die Forschung in der Medizin braucht:
• Daten zur Gesundheit von Patientinnen und Patienten
• Reste von Proben von Patientinnen und Patienten
Die Forschung braucht viele Informationen aus der Kranken-Geschichte von Patientinnen und Patienten.
Zum Beispiel:
• Ergebnisse aus Blut-Untersuchungen
• Informationen zum Verlauf einer Krankheit
• Bilder aus Untersuchungen wie z.B. Röntgenbilder
Diesen Informationen sagt man: Daten zu Ihrer Gesundheit
Die Forschung braucht auch Proben von Patientinnen und Patienten.
Wenn ein Mensch im Spital ist, werden viele Untersuchungen gemacht. Für diese Untersuchungen braucht es Proben.
Diese Proben sind zum Beispiel:
• Blut
• Urin
• Gewebe-Proben
Die Proben kommen direkt von den Patientinnen und Patienten. Das Spital braucht nicht immer alles von diesen Proben.
Die Reste dieser Proben können der Forschung helfen.
Sie können der Forschung Informationen zu Ihrer Gesundheit geben. Und Sie können die Reste Ihrer Proben der Forschung zur Verfügung stellen.
Das bedeutet zum Beispiel:
• Sie sind im Spital.
• Eine Pflegerin oder ein Pfleger nimmt Ihnen Blut ab.
• Das Blut wird untersucht.
• Es wird nicht alles Blut gebraucht.
• Es hat noch Reste von Ihrem Blut, die das Spital nicht mehr braucht.
• Sie können erlauben, dass die Reste von Ihrem Blut für die Forschung sind.
Möchten Sie die Daten zu Ihrer Gesundheit der Forschung zur Verfügung stellen?
Und möchten Sie die Reste Ihrer Proben der Forschung zur Verfügung stellen?
Dann kreuzen Sie auf dem Formular an: JA
Möchten Sie die Daten zu Ihrer Gesundheit nicht der Forschung zur Verfügung stellen?
Und möchten Sie die Reste Ihrer Proben nicht der Forschung zur Verfügung stellen?
Dann kreuzen Sie auf dem Formular an: NEIN
Wenn Sie auf dem Formular JA ankreuzen, ist das eine Einwilligung.
Das bedeutet:
Sie erlauben dem Spital folgende Dinge:
• Das Spital darf Daten zu Ihrer Gesundheit der Forschung geben.
• Das Spital darf Reste Ihrer Proben der Forschung geben.
Diese Einwilligung ist freiwillig und gilt für immer.
Sie können sich später anders entscheiden. Man sagt dazu: Sie können Ihre Einwilligung zurück-ziehen.
Dann können Sie sich bei dieser Adresse melden:
Campus SLB, Freiburgstr 3, 3010 Bern
Telefon: 031 366 36 66
Email: gc@lindenhofgruppe.ch
Sagen Sie, dass Sie keine Daten zu Ihrer Gesundheit und keine Reste Ihrer Proben mehr an die Forschung geben möchten. Das Spital muss sich daran halten und darf nichts mehr von Ihnen an die Forschung geben.
Wenn Sie auf dem Formular NEIN ankreuzen, bedeutet das:
• Das Spital darf keine Daten zu Ihrer Gesundheit der Forschung geben.
• Das Spital darf keine Reste Ihrer Proben der Forschung geben.
Die Daten zu Ihrer Gesundheit und die Reste Ihrer Proben sind gut geschützt.
Die Menschen aus der Forschung wissen nicht, von wem die Daten und Proben sind.
Dazu werden die Daten und Proben verschlüsselt.
Das bedeutet:
Alle persönlichen Informationen werden durch einen Code ersetzt. Ein Code ist in der Regel eine Zahl. Die Menschen aus der Forschung sehen nur diese Zahl. Sie sehen keine Namen und kein Geburtsdatum.
Forscherinnen und Forscher in der Schweiz oder im Ausland verwenden Ihre Daten und Proben.
Die Forscherinnen und Forscher arbeiten zum Beispiel
• im Spital.
• an der Universität.
• in einer Firma, die Medikamente herstellt.
Die Forschenden machen vielleicht genetische Untersuchungen mit den Daten und Proben.
Das sind Untersuchungen der Gene eines Menschen.
Jeder Mensch hat viele Gene in seinem Körper.
In den Genen sind alle Informationen über den Körper enthalten.
Zum Beispiel, ob jemand blonde Haare oder braune Haare hat.
Wenn etwas die Gene betrifft, sagt man genetisch.
Die Ergebnisse aus der Forschung sind im Normalfall für Sie nicht wichtig. Vielleicht finden die Forscherinnen und Forscher etwas, das für Ihre Gesundheit wichtig ist. Dann kann das Spital Sie informieren.
Es kostet nichts, wenn Sie Ihre Daten und Proben der Forschung zur Verfügung stellen. Sie verdienen auch nichts.
Das Spital verkauft Ihre Daten und Proben nicht.
• Das Spital darf Daten zu Ihrer Gesundheit der Forschung geben.
• Das Spital darf Reste Ihrer Proben der Forschung geben.
Es geht um alle Daten und Proben aus Ihrem ambulanten oder stationären Aufenthalt im Spital.
Möchten Sie das?
Dann machen Sie ein Kreuz bei JA.
Möchten Sie das nicht?
Dann machen Sie ein Kreuz bei NEIN.
Sie müssen das Formular unterschreiben. Egal, ob Sie JA oder NEIN sagen.
Dabei ist wichtig, dass Sie wissen:
• Ihre persönlichen Daten sind geschützt.
• Ihre Daten und Proben werden in der Schweiz oder im Ausland verwendet.
• Ihre Proben können in der Forschung für genetische Untersuchungen verwendet werden.
• Sie können informiert werden, wenn wichtige Informationen gefunden werden.
• Ihre Einwilligung ist freiwillig.
• Ihre Einwilligung gilt für immer.
• Ihre Entscheidung hat keinen Einfluss auf Ihre Behandlung im Spital.
• Sie können Ihre Meinung jederzeit ändern und die Einwilligung zurück-ziehen.
Dann machen Sie bitte ein Kreuz bei JA oder NEIN auf dem Formular Generalkonsent im Kasten auf Seite 3.
Dann unterschreiben Sie bitte das Formular Generalkonsent auf Seite 3.
Dann muss diese Person das Formular unterschreiben.
Sie bekommen eine Kopie dieser Seite, wenn Sie das möchten.
Sie können sich da melden:
Campus SLB, Freiburgstr 3, 3010 Bern
Telefon: 031 366 36 66
Email: gc@lindenhofgruppe.ch
Dann fragen Sie die Ärztin oder den Arzt.
Sie können sich auch da melden:
Campus SLB, Freiburgstr 3, 3010 Bern
Telefon: 031 366 36 66
Email: gc@lindenhofgruppe.ch
Weitere Auskünfte zum Generalkonsent erhalten Sie unter folgendem Kontakt:
Campus SLB
Freiburgstr 3, CH-3010 Bern
gclndnhfgrppch
+41 31 366 36 66